Zollverfahren
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Unter Zollverfahren versteht man eine zollrechtliche Bestimmung, die der Beteiligte einer gestellten Ware geben muss. Die Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf einer Zollanmeldung.
Zollverfahren gem. Kapitel II des Zollkodex sind folgende Verfahren:
[Bearbeiten] Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Dieses Verfahren ermöglicht die freie Verfügung über die eingefürten Waren. Dieses Verfahren verleiht einer Nichtgemeinschaftsware den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware, nachdem Einfuhrabgaben entrichtet worden sind.
[Bearbeiten] Nichterhebungsverfahren und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Nichterhebungsverfahren sind Verfahren, in denen keine Abgaben bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erhoben werden. Hierzu zählen
- das Versandverfahren,
- das Zollagerverfahren,
- die Aktive Veredelung,
- das Umwandlungsverfahren,
- die Vorrübergehende Verwendung,
- die Passive Veredelung,
- das Ausfuhrverfahren,
- das Interne Versandverfahren
und sonstige Zollverfahren, namentlich
- Freizonen und
- Freilager und
- die Wiederausfuhr bzw.
die Aufgabe zur Gunsten der Staatskasse bzw. die Vernichtung der Waren.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.zoll.de/faq/gewerblicher_warenverkehr/index.html Informationen zu Zollverfahren bei zoll.de, abgerufen 16. März 2007