Einzelabschluss
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Unter einem Einzelabschluss ist ein nach den in § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (mithin die IFRS) aufgestellter Abschluss zu verstehen. Durch Aufnahme des Begriffs Einzelabschluss in den Gesetzestext des § 325 Abs. 2a HGB hat der Gesetzgeber eine verbale Abgrenzung zu dem als Jahresabschluss bezeichneten Abschluss i.S.d. § 242 Abs. 3 HGB geschaffen.
Im Sprachgebrauch wird der Begriff Einzelabschluss im Rahmen der Konzernrechnungslegung verwendet. Damit wird der Jahresabschluss eines einzelnen in den Konzern einbezogenen Unternehmens bezeichnet. Die Einzelabschlüsse aller Konzernunternehmen werden nach Vereinheitlichung und Konsolidierung zum Konzernabschluss zusammengefasst. Als Fachterminus ist der Begriff Einzelabschluss in diesem Zusammenhang jedoch unzutreffend.