Geschäftsordnungsausschuss
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Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist der erste Ausschuss des Deutschen Bundestages.
Er beschäftigt sich mit Geschäftsordnungsstreitigkeiten, die ihm vom Ältestenrat des Bundestages zugewiesen werden, sowie mit den Fragen des Parlamentsrechtes und schlägt Reformen der Geschäftsordnung vor. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt, wurde federführend vom Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Als Ausschuss für Immunitätsangelegenheiten hebt er die Immunität von Bundestagsabgeordneten oder Mitgliedern der Bundesversammlung auf, falls gegen sie strafrechtlich ermittelt werden soll oder strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen oder Hausdurchsuchungen angeordnet werden sollen.
Als Wahlprüfungsausschuss prüft er auch Einsprüche gegen die Korrektheit von Bundestagswahlen.