Diskussion:Überholvorgang
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Die "ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr" setzt "keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs" voraus. Vielleicht doppelt gemoppelt ? Gruss thomas 23:18, 19. Apr 2004 (CEST)
Es wär zu begrüßen, wenn ein "Verkehrsjurist", der die StVO wirklich genau kennt, ein paar Takte zum Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren und zum rechts Überholen oder Vorbeifahren auf der Autobahn bei Stau usw. schreiben würde. Vielleicht kann man dann noch diesen "Rechtshinweis"-Textbaustein unten dran pappen. Henning 13:54, 12. Jun 2004 (CEST)
ist es so o.k. ? Wie geht der "Rechtshinweis-Textbaustein" ? Gruss thomas 23:14, 13. Jun 2004 (CEST)
- Das mit dem Rechtshinweis hab ich gerade erledigt, man schreibt einfach dieses Wort in doppelten geschweiften Klammern unten drunter. Neuerdings nicht mehr mit "msg:" davor. Henning 00:25, 14. Jun 2004 (CEST)
Hier fehlt etwas zum Thema Überholen bei der Eisenbahn. -- 212.202.202.164 20:59, 14. Mär 2005 (CET)
ich ändere vh in vh, falls vh in irgendeiner wichtigen verordnung steht kann mans ja wieder reverten. gluon ۸ 18:10, 7. Apr 2005 (CEST)