Diskussion:Überschuldung
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[Bearbeiten] Fehler
Hinweis: im Text ist ein Fehler:
"Unterbilanz" ist nicht identisch mit "Überschuldung": "Unterbilanz" liegt vor, wenn das Reinvermögen (ohne Berücksichtigung eines Firmenwertes oder von stillen Reserven) kleiner ist als das Stammkapital. "Überschuldung" liegt vor, wenn (ohne Berücksichtigung des Stammkapitals) die Verbindlichkeiten des Unternehmens die Vermögenswerte (einschließlich Firmewertes und stiller Reserven)übersteigen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.148.94.109 (Diskussion • Beiträge) ) aus dem Artikel hierhin verschoben. --Kam Solusar 20:00, 22. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Ursachen
Die Ursachen sind ebenfalls unter Schuldenberatung aufgeführt. Sie sollten m.E. unter Überschuldung zusammengefasst werden.Karsten11 13:53, 25. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Überarbeitung des Artikels
Der Artikel scheint mir eine grundlegende Überarbeitung zu benötigen, und zwar vor allem vor folgendem Hintergrund: Die Artikel zu verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Insolvenzverschleppung und Bankrott verweisen auf diesen Artikel, da die Überschuldung, neben der Zahlungsfähigkeit, jeweils Tatbestandsvoraussetzung dieser Delikte ist. Das bedeutet, dass dieser Artikel der rechtlichen Definition der Insolvenzordnung (vgl. von mir eingefügt unter Überschuldung juristischer Personen) gerecht werden muss. Vor allem die Einleitung lässt aber vermuten, dass hier noch die alte Definition der Konkursordnung, die 1999 von der Insolvenzordnung abgelöst wurde, zugrunde gelegt wurde. Danach kam es nämlich noch entscheidend darauf an, ob eine positive Fortführungsprognose zu stellen war.
Bei einigen Punkten bin ich mir auch nicht sicher, ob nicht eher Zahlungsunfähigkeit statt Überschuldung gemeint ist. Der Hinweis zu den Handyrechnungen Jugendlicher übersieht, dass Jugendliche in den seltensten Fällen Bankschulden haben oder Unterhalt, Miete usw. zahlen. Allerdings sind Jugendliche auch nur Personen unter 18 Jahren und nicht - wie im Artikel im weiteren ausgeführt wird - Personen bis 24 Jahre.
Insgesamt stellte sich die Frage, ob der Artikel überhaupt in dieser Form weitergeführt werden soll. Ich würde eine Trennung zwischen der Überschuldung selbst (Definition, Feststellung von Aktiv- und Passivwerten usw.) und der Frage der Ursachen usw. bevorzugen, will den Artikel aber nicht auseinanderreißen, ohne die Meinung anderer Bearbeiter einzuholen. --Flicka 17:03, 15. Sep 2006 (CEST)
- Der Artikel ist in der Tat ein wenig kompliziert, da verschiedene sehr unterschiedliche Aspekte zusammenkommen: Zum einen geht es um einen juristischen Sachverhalt (Überschuldung bei Firmen), zum anderen um einen deutlich "unschärferen" Überschuldungsbegriff aus der Schuldnerberatung (hier kann "Überschuldung" auch "Zahlungsunfähigkeit" oder auch "Zahlungsunwilligkeit" sein). Die Frage ist, ob im Sinne der Wikipedia:Begriffsklärung hier "zwei völlig unterschiedliche Themen mit dem gleichen Wort beschrieben werden". Dann würde man das Thema als BLK auslegen mit 2 Artikeln Überschuldung (Recht) und Überschuldung (Schuldnerberatung). Die Frage nach den Ursachen würde dann nur im zweiten Artikel thematisiert. Auf der anderen Seite kann man argumentieren, dass beide Aspekte schon recht ähnlich sind und beides in einem Artikel bleiben soll. Ich kann mit beiden Lösungen gut leben.Karsten11 19:08, 15. Sep 2006 (CEST)