Adelsprobe
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Die Adelsprobe (auch: Ahnenprobe) ist ein urkundlicher Nachweis der adligen Abstammung eines Geschlechts oder einer Person.
Sie wurde vom Uradel um 1500 eingeführt, um den zahlenmäßig größeren Briefadel von der Mitgliedschaft in Domstiften (die große Einkünfte brachten) oder exklusiven Ritterorden auszuschließen. Besonders streng wurde die Adelsprobe in Schlesien und der Lausitz gehandhabt: nur der "Vierschildrige", d.h. ein von vier adligen Urgroßelternpaaren Abstammender, durfte der adligen Privilegien teilhaftig werden. Der Kandidat musste die Wappenschilder seiner Vorfahren vorweisen, die von den Angehörigen der betreffenden Geschlechter beschworen werden mussten. Bei den Stiften geschah es nicht selten, dass man durch Kapitelbeschlüsse die erforderliche Anzahl adliger Ahnen erhöhte, um die Aufnahme zu erschweren.
In der Zeit von 1900 bis 1918 war die Adelsprobe nur für den Malteserorden, den Johanniterorden und für das Kammerherren-Amt erforderlich. In Deutschland ist nach Abschaffung des Adels die Ahnenprobe nur noch eine gesellschaftliche Frage, z.B. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln hinsichtlich der Eintragungen im Genealogische Handbuch des Adels (GHdA) und damit verbunden dem Zugang zu Adelsgesellschaften und -verbänden in Deutschland. Für die Aufnahme eines Probanden in die großen Ritterorden der Malteser und Johanniter besteht sie indes nicht mehr - anderes kann aber gelten für die nach wie vor existierenden Hausorden der deutschen Fürstenhäuser.