Diskussion:Adoption
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[Bearbeiten] Adoption des Partners anstatt einer Eheschließung
Dieser Abschnitt bedarf noch der Überarbeitung, habe ihn gerade erst eingefügt. Gruß --Marietta 18:02, 26. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Stiefkindadoption mit vorausgegangener Volladoption
Ein mit mir befreundetes Schwules Paar recherchiert im Moment, ob (da Volladoption mit beiden Partnern verboten ist) man nach einer geglückten Volladoption durch einen Partner, der andere eine Stiefkindadoption beantragen kann und somit eine ganzheitliche Familie gebildet wird. Ist das möglich? Währe interessant, wenn man das mal herausfinden kann und dann hier einstellt
--crazyforce 14:44, 3. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Anmerkung
Ich finde den Punkt "Auslandsadoption" unangemessen für Wikipedia: Da findet jemand EfK toll und läßt dies auch deutlich durchscheinen.
Vielleicht hat ja jemand Zeit, diesen Absatz neutral zu formulieren?! --baergt 14:44, 3. Jan 2006 (CET)
- ich finde die Werbung fuer EfK auch etwas uebertrieben platziert. Kann man den Artikel nicht etwas anders formulieren? Es gibt ja neben EfK auch andere Organisationen. Santoki 10:58, 22. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] ehemals Aktuell
[Bearbeiten] Bundeskanzler Schröder
»Kein Interesse an langwierigem Rechtsstreit« / terre des hommes-Erklärung zum Adoptionsfall Schröder
Osnabrück (ots) - Das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem Adoptionsfall Schröder gegen terre des hommes verhängt hat. Mit dieser Verfügung war es terre des hommes untersagt worden, »Einzelheiten in Bezug auf die Antragstellerin mit Ausnahme ihres Vornamens, ihres Alters und ihres Herkunftslandes zu verbreiten«.
»terre des hommes hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, persönliche Merkmale des adoptierten Kindes in der Öffentlichkeit zu erörtern«, erklärte Peter Mucke, Geschäftsführender Vorstand von terre des hommes. »Unser Ziel war und ist es, auf die Notwendigkeit von Standards wie die Haager Konvention bei der Vermittlung von Auslandsadoptionen hinzuweisen und vor Auslandsadoptionen unter Umgehung dieser Standards zu warnen. Dies haben wir auf unserer Pressekonferenz zum Weltkindertag 2004 getan und werden dies zu Gunsten des Kindeswohls auch weiterhin tun.«
Das Anliegen von terre des hommes, im Zusammenhang mit diesem prominenten Adoptionsfall auf die Beachtung der anerkannten Verfahrensregeln für Auslandsadoptionen hinzuweisen, wird nach rechtlicher Prüfung durch die Einstweilige Verfügung nicht beeinträchtigt. Deshalb hat terre des hommes sich entschlossen, diesen Rechtsstreit zu beenden.
terre des hommes hat bis 1994 fast 3.000 Auslandsadoptionen vermittelt und fördert heute zahlreiche Projekte für verlassene Kinder in ihren Herkunftsländern.
(Pressemitteilung 24.0.04)
[Bearbeiten] Sinnzusammenhang?
Aus Sicht der meisten Adoptionsvermittler und der Fachkräfte, die mit Adoptierten arbeiten, ist der offene Umgang der Adoptiveltern mit der Tatsache der Adoption ihres Kindes gegenüber diesem sehr wichtig für die Selbstvertrauensentwicklung des Kindes und heute selbstverständlich. Die Aufklärung des Kindes hat mit der Inkognito-Adoption nichts zu tun. Irgendwie ist der Sinnzusammenhang zwischen diesen beiden Sätzen nicht ganz klar ersichtlich. Ist die Aufklärung des Kindes im zusammenhang mit der Religion gemeint? oder im Zusammenhang mit der Religionß oder ist gar vielleicht eine gnaz andere Form der Aufklärung vonnöten? Leider entzieht sich mir hier mal wieder etwas der allgemeinen Kenntnis. Auch für mich wäre eine Aufklärung vonnöten. *schmunzel* --Keigauna 20:37, 20. Jan 2006 (CET)
Die Aufklärung bezieht sich bei Adoptivkindern hier auf die Information über deren eigene Herkunft, die thematisch und zeitlich eng mit der sexuellen Aufklärung zusammenhängt. Früher wurden Adoptivkinder oft im Unklaren über ihre Herkunft gelassen, oft auch aus falsch verstandenem Schutz. Heute ist klar, dass nur die offene Information- also Aufklärung über die Herkunft - das Vertrauensverhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind intakt bestehen lässt. Quelle: Kurs Adoption, eigene Erfahrung, Adoptionsliteratur
[Bearbeiten] Verwandtenadoptionen
Ich habe gehört, wenn die Eltern eines oder mehrerer Kinder sterben, Verwandte die Kinder leichter als normal Adoptieren können.
(Weil z.B. Altersgrenzen nicht so streng gelten um die Adoption durch die Großeltern oder bereits Volljährige Geschwister zu ermöglichen.)
Wenn das stimmt, kann dann eventuell jemand der sich damit auskennt etwas darüber in den Artikel einfügen. --Uwe W. 16:35, 4. Feb 2006 (CET)
Es stimmt, ist aber offiziell nicht so. Altersgrenzen werden nicht so streng genommen, das Leben der Annehmenden nicht so stark durchleuchtet. Es in den Artikel einzubringen ist recht schwierig, da es keine Vorschriften oder ähnliches dafür gibt...... Vielleicht findet ja jmd etwas im Internet? --CrazyForce 10:22, 27. Mär 2006 (CEST)
Ich habe einen Abschnitt über Verwantenadoptionen mit den von CrazyForce gegebenen Informationen in den Artikel eingefügt --Uwe W. 14:13, 13. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Hintergründe und Psychische Folgen
Im Artikel Adoptionen aus Korea sind recht allgemein gehaltene Abschnitte über die Beweggründe, ein Kind zur Adoption freizugeben und über die Problematik der Identitätsfindung des adoptierten Kindes, die sich aus der Adoption ergeben; diese Thematik fehlt in mMn in diesem Artikel, der sich doch sehr auf die verschiedenen rechtlichen Aspekte beschränkt - vielleicht könnte man da noch etwas zu einfügen (kenne mich leider nicht mit der THematik aus.) --feba 15:30, 28. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Stiefkindadoption
Hallo,
bereits mehrfach habe ich den Hinweis einzustellen versucht, dass die Stiefkindadoption sehr viel stärker der Scheinehelichkeit denn einer richtigen Adoption ähnelt. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, weshalb sie nicht analog zur Ehelichkeitsanfechtung durch das später erwachsene Kind wieder aufgehoben werden kann. Auch die Scheinehelichkeit ist nicht illegal und (wenn wissentlich falsch durch Scheinvater anerkannt) einem Rechtsakt gleichzusetzen. Trotzdem wird dem scheinehelichen Kind sein Recht nicht verweigert.
Eine allgemeine Kritik vermisse ich beim Hinweis auf das reformierte Adoptionsrecht von 1976. Die angeblich so breite Zustimmung erfolgte größtenteils aus Unkenntnis, was es mit der behaupteten "völligen Gleichstellung" auf sich hat. Kein ehrlicher Mensch hätte sich träumen lassen, dass dies in Wahrheit nur einen Vorwand darstellte, um eine spätere Aufhebung durch das misshandelte Stiefkind zu verhindern. Die Akzeptanz des Kindes in der neuen Familie sowie ggfs. seine Aufklärung über die anderweitige Herkunft liegen weiterhin in der Willkür der Adoptiveltern.
Leider wurden meine Einfügungen immer wieder gelöscht. Kurzzeitig war sogar der ganze Artikel verschwunden. Ich kann mich nur wundern. Herrscht hier Zensur?
Gruß
Harald nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.201.49, nachgetragen von --Wangen 16:17, 5. Nov. 2006 (CET)
Harald, deine Änderungen wurden rückgängig gemacht, weil sie nicht Fakten darstellen, sondern diese kommentieren. Der ganze Artikel war kurzzeitig weg, weil eine IP dies gelöscht hat. Auch hier herrschen bestimmte Kriterien, die du [hier] nachlesen kannst. Grüße --Wangen 16:17, 5. Nov. 2006 (CET)
Neutral ist für mich selbstverständlich, da sich dies hier ja als Online-Enzyklopädie mit dementsprechender Verantwortung versteht. Behauptungen allerdings, die a) ein unter falschen Vorspiegelungen erschlichenes Einverständnis als Beweis für die Richtigkeit eines Rechtssystems nehmen und b) wichtige logische Ungereimtheiten (Vergleich von Stiefkindadoption und Scheinehelichkeit) außer Acht lassen, würde ich nicht eben als neutral bezeichnen. Sehr tendenziös und suggestiv ist hingegen die Behauptung, dass das frühere Adoptionssystem sich überlebt habe. Wieso dürfen die Autoren also Dinge, die mir nicht zugestanden werden? Mein berechtigter Hinweis auf die frappante Ähnlichkeit der Stiefkindadoption mit Scheinehelichkeit sollte außerdem nicht als Kommentar, sondern als überprüfbare und damit feststehende Tatsache angesehen werden. nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.229.23, nachgetragen von --Wangen 17:33, 5. Nov. 2006 (CET)
Meine Tipps hierzu:
- Signiere deine Beiträge, das ist hier so üblich
- Mache dich mit WP vertraut, die permanente Unterlassung des Signierens spricht hier nicht für viel Übung
- Ob dir Gesetze gefallen oder nicht, ob dir die damaligen Begründungen im Bundestag gefallen oder nicht, diese stellen Fakten im Sinne des Lemma dar
- Wenn du mit deiner Kritik nicht alleine bist, finden sich sicher unabhängige Quellen zur Kritik an diesem Gesetz. Vielleicht kann man diese entsprechend ins Lemma einarbeiten, wenn es Sinn macht (weiß ich aber nicht, wie dies im Einzelfall aufgenommen wird. Wenn es nur eine Einzelmeinungist, mag diese vielleicht richtig sein, hat hier aber nichts zu suchen.
- Führe die Diskussion zum Thema hier auf der Diskussionsseite, wenn du merkst, dass andere mit deinen Änderungen nicht einverstanden sind. Ein Edit-War führt nicht weiter.
- Diese Diskussion ging nur darum, warum deine Edits wieder revertet wurden. Fange für den inhaltlichen Diskurs einen neuen Abschnitt an. Viel Glück bei der sachlcihen Arbeit wünscht --Wangen 17:33, 5. Nov. 2006 (CET)
- Hallo Harald, bitte erläutere uns doch an Hand von Quellen,
- wieso eine Stiefkindadoption hinsichtlich der Aufhebung anders behandelt wird wie eine Nicht-Stiefkind-Adoption und
- wo belegt wird, „dass dies [die Gesetzesinitiative] in Wahrheit nur einen Vorwand darstellte, um eine spätere Aufhebung durch das misshandelte Stiefkind zu verhindern“
- beides ist mir aus deinen Ausführungen nicht klar geworden. --NB > ?! > +/- 18:15, 5. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Unaufhebbarkeit einer Volladoption (beim mittlerweile erwachsenen Kind) in Deutschland
Es besteht in Deutschland eine krasse Ungleichbehandlung zwischen Adoption und Scheinehelichkeit. Das ergibt sich am deutlichsten aus der Konstellation der Stiefkindadoption, die mit der familiären Situation eines scheinehelichen Kindes praktisch identisch ist.
Weshalb kann dennoch ein ehelicher Status durch das mittlerweile erwachsene Kind angefochten werden (Quelle: § 1600 Abs. 1, Punkt 4 BGB und §1600 b Abs. 3-6 BGB), wenn er nicht durch Adoption begründet wurde? Die bloße Nichterzeugerschaft der bisher als Vater geltenden Person kann hierfür kaum als Erklärung hinhalten, da sie im rechtlichen Sinne keine Rolle spielt (Quelle: Wikipedia-Artikel zu Personenstandsfälschung, Stichwort "Falsches Anerkenntis der Vaterschaft") und das Kind während seiner Minderjährigkeit dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt ist.
Überhaupt wäre jedes mögliche Argument gegen die Aufhebbarkeit einer Adoption genauso auf die Situation bei Ehelichkeitsanfechtung anwendbar, wovon der Gesetzgeber aber keine Notiz nimmt. Die Gesetzeslage zum Thema Aufhebung einer Adoption siehe § 1759 BGB.
In den allermeisten Ländern der Welt (im Augenblick keine bestimmte Quelle, aber sicherlich leich nachprüfbar) wird mittlerweile die Volladoption praktiziert und ist dennoch diese – mit Deutschland als großer Ausnahme - nach Eintritt des Adoptierten in die Volljährigkeit zumindest befristet wieder aufhebbar. So beispielsweise in der niederländischen Gesetzgebung (artikel 231 van het burgerlijke wetboek). Dort kann jeder Adoptierte zwischen dem vollendeten 20. und 23. Lebensjahr – auch ohne Vorliegen besonderer Gründe – seine Adoption für die Zukunft wirkend rückgängig machen.
Harald
- Es geht also nicht um eine 'Ungleichbehandlung' zwischen verschiedenen Adoptionsarten, sondern um unterschiedliche Rahmenbedingungen zwischen einer bestimmten Adoptionsform und einem anderen Rechtskonstrukt?! Dies kann nun mal kaum Thema eines WP-Artikels zur Adoption sein, denn die WP bildet als Enzyklopädie Wissen ab und ist keine Kritikplattform. Gäbe es relevante Kritik, könnte sicher darüber berichtet werden, aber so dürfte die breite Öffentlichkeit gegen eine Aufweichung familiärer Bindungen sein (denn anders herum könnte man auch argumentieren, warum adoptierte Kinder gegenüber leiblichen Kindern besser gestellt werden, da diese sich auch nicht von negativen Eltern abkoppeln können...) - auch wenn dies in Einzelfällen sicherlich eine Ungerechtigkeit sein kann. Dies ist aber ein politisches Anliegen... --NB > ?! > +/- 12:25, 6. Nov. 2006 (CET)
Sehr geehrte/r NB,
eben das ist die Antwort, die man allgemein erhält. Bevor man aber so einen haarsträubenden Unsinn aus irgendwelchen Gesetzeskomentaren abschreibt, sollte man erst einmal nachdenken. Entschuldigung bitte, aber das musste jetzt gesagt werden. Mit der Thematik befasse ich mich seit zwanzig Jahren und traue mir durchaus zu, tieferen Einblick zu haben als so mancher selbsternannte Experte.
Gerade die Möglichkeit einer Ehelichkeitsanfechtung beweist doch, dass die Behauptung vom juristischen Standpunkt so nicht stimmt, leibliche Kinder könnten sich von ihren "negativen" Eltern nicht trennen. Außerdem stellt sich die Frage, wie man tatsächliche leibliche Verwandtschaft "aufheben" kann, da sie ja kein Rechtskonstrukt, sondern - eben abgesehen von der Scheinehelichkeit - eine Tatsache und kein staatliches Oktroy ist. Darüber hinaus ist und bleibt es immer ein Unterschied, ob man von den eigenen oder fremden Eltern misshandelt wurde.
Des Weiteren kennt - wie bereits erwähnt - kaum ein Land der Welt (außer eben im heutigen Deutschland und den Ostblockländern bis zur Wende) eine solch restriktive Gesetzgebung. Folglich interpretieren auch die meisten Juristen der Welt die "Gleichstellung" nicht in der entstellenden Weise, wie sie hier praktiziert wird. Abgesehen davon, dass das bestehende deutsche Adoptionsrecht klar gegen die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte verstößt, stellt es einen inhaltlichen Unsinn dar. Als Kind kann ein Adoptierter sich in eigener Sache nicht wehren, weil er eben minderjährig ist und andere "für" ihn sprechen; als Erwachsener erleidet er dasselbe, nur mit genau der gegenteiligen Begründung. Kafka lässt grüßen.
Und noch etwas zur negativen Kritik: Aus welchem Grund darf hier denn negative Kritik am alten Adoptionsrecht ("sich ... überlebt hatte" und dergleichen linkslastige Terminologie) geübt werden, nicht aber an aktuellen und weit größeren Missständen im bestehenden Recht? Die Stiefkindadoption ist eine Pervertierung des Adoptionsrechtes und gehört abgeschafft, da sie im Verständnis des Kindeswohls keinen Sinn ergibt. Überhaupt kann es für Adoptionen jeglicher Art nicht von Vorteil sein, wenn ein bereits schief gegangenes Annahmeverhältnis juristisch intensiviert statt aufgehoben wird. Die tatsächliche Akzeptanz eines Kindes in der Familie lässt sich schließlich nicht befehlen.
Die positive Kritik (dessen Quellen????????) des Artikels an der seinerzeitigen Reform wegen der angeblich "geringen Strittigkeit" ist hochspekulativ, da höchstens - infolge mangelnder Aufklärung bzgl. der tatsächlichen Bedeutung von "Gleichbehandlung" - rechtzeitige Aufschreie ausblieben. Außerdem muss man ja die verheerenden Konsequenzen aus heutiger Sicht sehen - nicht den weltfremden Unsinn, den ein paar durchgeknallte Utopisten sich damals zurechtgeschustert hatten.
Mein Anliegen mag in Teilen politisch anmuten, obgleich ich es eher als wahrheitsgetreue juristische Analyse verstehe. Aber immerhin waren es doch Politiker, die uns (damals wehrlose Würmchen) das im Namen des Kindeswohls angetan haben und uns nicht einmal unsere Identität zurückgewähren. Komisch, dass es die Aufschreie immer gibt, wenn leibliche Kinder misshandelt werden (Fall Kevin usw.), aber niemals, wenn sie adoptiert sind. Adoption ist ja ein verordnetes Paradies.
Gruß
Harald
- Sorry, aber ich denke, die Diskussion bringt uns beide nicht weiter. Ich hatte oben nur zur WP ausgeführt, darüber hinausgehende Verallgemeinerungen sind nur von Dir interpretiert.
- Auch machen mir einige Passagen deiner Antwort den Eindruck, dass bestimmte Realitäten nicht gesehen werden:
- „Gerade die Möglichkeit einer Ehelichkeitsanfechtung beweist doch, dass die Behauptung vom juristischen Standpunkt so nicht stimmt, leibliche Kinder könnten sich von ihren "negativen" Eltern nicht trennen.“ - ist ja wohl ein Widerspruch in sich, da sich eben nur nicht-leibliche Beziehungen darüber auflösen lassen.
Hiermit bezog ich mich auf das Eltern-Kind-Verhältnis als JURISTISCHEM Tatbestand. Juristisch SIND Scheineheliche zunächst einmal leibliche Kinder. Die Möglichkeit der kindseitigen Anfechtung im Erwachsenenalter zeigt aber, dass biologische Tatsachen durchaus zum Tragen kommen können. Folglich muss eine Adoption von sich aus aufhebbar sein, da dort die anderweitige Abstammung quasi inherent ist.
-
- „Darüber hinaus ist und bleibt es immer ein Unterschied, ob man von den eigenen oder fremden Eltern misshandelt wurde.“ - das stimmt sicher, nur in deiner Interpretation? Mir steht da durchaus der Gedanke vor dem geistigen Auge, dass ein Kind eine Misshandlung durch die eigenen Eltern sogar als schlimmer wahrnehmen kann, da es sich nicht von diesen distanzieren (und die Fiktion eigener es liebender Eltern aufrecht erhalten) kann ...
- etc. pp.
- Ich stimme Dir sicher zu, dass eine Änderung der Situation aus deiner Sicht zu befürworten wäre - würdest Du auch eine Adoptionsretoure für die Eltern fordern, die von der Entwicklung der Kinder enttäuscht sind? Schließlich wurden ja schon Adoptiveltern von ihren ans elterliche Vermögen strebenden Adoptivkindern ermordet, ohne dass die Eltern im Vorfeld die Adoption -aus genau den gleichen Gründen- aufheben konnten.
- So hat jedes Ding zwei Seiten und -egal wie wir darüber denken- die WP-Regeln dürften sich für uns beide nicht ändern... --NB > ?! > +/- 20:30, 6. Nov. 2006 (CET)
Also wenn Du wirklich glaubst, dass diese Argumente mir neu wären ...
Zunächst einmal IST man mit seinen leiblichen Eltern nun einmal blutsverwandt, ob es einem gefällt oder nicht. Deshalb etwa kann man als leibliches Kind auch keine Identitätsprobleme wie Scheineheliche oder Adoptierte entwickeln, vor allem wenn letztere nur deshalb geschlagen, beschimpft und verstümmelt wurden, WEIL sie eben nicht das leibliche Kind sind - auch wenn sie letzeres - wie ich - jahrzehntelang nicht einmal gewusst haben. Sodann lässt Du unberücksichtigt, dass das Kind gegenüber dem/den Adoptivelter/n klar in der schwächeren Position ist. Die Ado-Eltern haben - anders als das bei jeder Entscheidung übergangene Kind - eine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen, zu der sie auch stehen müssen. Das Rechtsverhältnis ist insofern nicht symmetrisch.
- „Schließlich wurden ja schon Adoptiveltern von ihren ans elterliche Vermögen strebenden Adoptivkindern ermordet, ohne dass die Eltern im Vorfeld die Adoption -aus genau den gleichen Gründen- aufheben konnten.“
Diese Logik ist bezeichnend für das Gesamtniveau hier. Könnte das nicht auch daran gelegen haben, dass sie ihre Ermordung kaum anzeigen konnten, solange sie noch lebten?
- „So hat jedes Ding zwei Seiten und -egal wie wir darüber denken- “
Wie gesagt: Ich befasse mich seit fast zwanzig Jahren mit dem Thema und kenne sicherlich JEDEN Aspekt, so dass ich dbzgl. Belehrungen nicht bedarf.
- „die WP-Regeln dürften sich für uns beide nicht ändern...“
1) Wer behauptet das denn? 2) Weshalb haltet Ihr Euch selber nicht dran?
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.216.171 (Diskussion • Beiträge) )
Das Zustandekommen von Elternschaft durch die Geburt eines Kindes - leibliche Elternschaft – ist unvergleichbar mit dem Zustandekommen von Elternschaft durch Adoption.
Ein Rechtsakt, welcher einen Menschen zum Rechtsobjekt hat – den minderjährigen Adoptierten - muss durch einen anderen Rechtsakt aufhebbar sein. Leibliche Elternschaft ist nicht aufhebbar, da biologisch und nicht juristisch begründet.
Regina Brigitte
www.adoptions-forum.com