Aktivlegitimation
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Als Aktivlegitimation bezeichnet man im österreichischen Zivilprozess die Fähigkeit, Kläger zu sein. Diese Fähigkeit ist von materiellrechtlichen sowie formalrechtlichen Voraussetzungen abhängig.
Spiegelbildlich zur Aktivlegitimation ist die Passivlegitimation die Fähigkeit, Beklagter zu sein.
Im deutschen Zivilrecht hat der Begriff der Aktivlegitimation, so er überhaupt benutzt wird, rein materiellrechtliche Bedeutung. Er bezeichnet die materielle Stellung als Berechtigter. Demnach ist aktivlegitimiert, wer materiellrechtlich berechtigt ist. Passivlegitimiert ist folglich, wer nach materiellem Recht verpflichtet ist. Mit der im deutschen Zivilrecht vollzogenen Trennung von Anspruch und Klage, die wohl auch für das Aus-der-Mode-Kommen des Begriffspaars verantwortlich ist, bleiben prozessuale Fragen zur Bestimmung der Legitimation, also des richtigen Anspruchsberechtigten und -gegners außer Betracht. Gebräuchlicher ist das Begriffspaar im deutschen Verwaltungsrecht, wo es allerdings ebenfalls nur zur Bezeichnung der materiellen Berechtigung oder Verpflichtung aus einem Rechtsverhältnis dient.