Altersgrenze
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Altersgrenze hat mehrere Bedeutungen:
- das Lebensalter, in dem ein Beamter oder Angestellter in den Ruhestand versetzt wird. Die Altersgrenze wurde in Deutschland 1923 eingeführt. Anlaß war der wirtschaftliche Druck der französischen Ruhrbesetzung. In Deutschland legt das Bundesbeamtengesetz die Altersgrenze auf die Vollendung des 65. Lebensjahres fest. Für Hochsschullehrer liegt sie bei 68 Jahren. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ist geplant.
- das Lebensalter bis zu dem eine Einstellung als Beamter möglich ist. Diese Altersgrenze ist in die Kritik geraten, da sie eine Form der Altersdiskriminierung darstelle und zum Beispiel dem beruflichen Wiedereinstieg Frauen nach Kindererziehungszeiten behindere. So ist beispielsweise diese Altersgrenze der Europäischen Kommission, die bei 45 Jahren lag, seit dem 10. April 2002 aufgehoben.
[Bearbeiten] Literatur
- Eine Verwaltung im Dienst einer halben Milliarde europäischer Bürger. Personalreform der Europäischen Kommission [1] (siehe Seite 7)