Altwürttemberg
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Altwürttemberg bezeichnet im Gegensatz zu Neuwürttemberg diejenigen württembergischen Gebiete, die bereits vor dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 zur Grafschaft bzw. zum Herzogtum gehört haben, also in etwa Niederschwaben.
Württemberg war vor 1803 das einzige protestantische Territorium im schwäbischen Reichskreis. Es besaß noch eine Ständeversammlung, die die Rechte des Fürsten einschränkte. Im Land gab es außerdem keine Adligen, weil der dortige Adel in der Reformation katholisch geblieben war, sich dem Kaiser direkt unterstellt hatte und als Reichsritter somit nicht mehr zum Herzogtum gehörten.
Insbesondere die Integration der katholischen Gebiete, die nach 1803 zu Württemberg gekommen waren (Neuwürttemberg), erforderte deshalb besondere Anstrengungen. Die Gleichberechtigung der neuen katholischen Staatsbürger musste gesichert werden, ebenso die Gleichstellung des katholischen Kultus. Auch die Verfassung musste den neuen Gegebenheiten angepasst werden.