Analytisches Urteil a priori
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Ein analytisches Urteil a priori erweitert nach Kant einen Subjektbegriff durch ein Prädikat, indem einem Subjekt eine Eigenschaft zugesprochen wird, die sich aus ihr ohne jegliche Erfahrung, weder des Subjekts noch des Prädikats, ableiten lässt.
Das analytische Urteil a priori wird auch logischer Satz genannt; unter diesen Urteilstyp fallen beispielsweise Aussagen der Geometrie, wie etwa "Der Kreis ist rund". Der Kreis stellt ein nicht empirisches Subjekt dar, da er eine rein logische Idee ist (Ein Kreis ist definiert als Menge (geometrischer Ort) aller Punkte der euklidischen Ebene, deren Abstand von einem gegebenen Punkt M (Mittelpunkt) gleich einer festen positiven reellen Zahl r (Radius) ist.). Aus diesem rein gedanklichen und in der Realität nicht existierenden Subjekt lässt sich die ebenfalls nicht empirische, rein gedankliche Eigenschaft "rund", durch Analyse (d.h. Aufspaltung des Subjekts in seine Eigenschaften/Prädikate) herauslösen.
Da analytische Urteile a priori im Bezug auf das Prädikat keine neuen Informationen enthalten, die das Wissen erweitern, werden sie im Gegensatz zu den synthetischen Urteilen a priori und den synthetischen Urteilen a posteriori (die Erweiterungsurteile darstellen) Erläuterungsurteile genannt. Bei logischen Sätzen bzw. analytischen Urteilen a priori erläutert das Prädikat das Subjekt.
[Bearbeiten] Literatur
- Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft, Riga 1787
[Bearbeiten] Siehe auch
- Erkenntnistheorie
- Urteilstyp
- A priori
- A posteriori
- Analytisches Urteil
- Synthetisches Urteil
- Kritik der reinen Vernunft
- Transzendentalphilosophie