Andreas von Rauchbar
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Andreas von Rauchbar (* 1559 in Quedlinburg, † 12. September 1602 ebenda), ein deutscher Rechtsgelehrter, war zuerst Doktor und Professor der Rechte in Wittenberg, später kursächsischer Geheimrat und Vizekanzler sowie Erbherr auf Hemsendorf. Er erhielt mit Ausgang des 16. Jahrhunderts den Adelsstand. Seine Eltern waren der Stiftssekretär Georg Rauchbar und dessen Frau Walpurgis Gerhard.
Am 16. Januar 1589 wurde der kursächsische Hofrat Andreas Rauchbar von Kurfürst Christian I. von Sachsen mit dem Gut Hemsendorf im kursächsischen Amt Schweinitz belehnt. Rauchbar hatte die Tochter des letzten Gutsbesitzers Michael Teuber, Euphrosina, geheiratet, die nach dem Tod ihres Vaters das Gut Hemsendorf geerbt hatte. 1592 wurde diese Belehnung erneuert. Nach Rauchbars Tod erhielt dessen Witwe am 18. August 1603 durch Kurfürst Christian II. von Sachsen einen neuen Lehnbrief ausgestellt. Deren Söhne Andreas und Georg verkauften das Gut Hemsendorf an den Kommdandanten der Festung Wittenberg, der damit 1652 belehnt wurde.
Personendaten | |
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NAME | Rauchbar, Andreas von |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsgelehrter |
GEBURTSDATUM | 1559 |
GEBURTSORT | Quedlinburg |
STERBEDATUM | 12. September 1602 |
STERBEORT | Quedlinburg |