Angriff
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Ein Angriff ist das Vorgehen gegen einen Gegner oder Feind.
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[Bearbeiten] Jura
[Bearbeiten] Strafrecht
§ 32 StGB: Angriff ist die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen eines anderen durch ein Verhalten, das von einem Menschen ausgeht.
[Bearbeiten] Völkerrecht
Das Völkerrecht versteht unter einem Angriff die initiative Androhung oder Anwendung von Gewalt durch einen Staat zur Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Willen eines anderen Staates, um einen bestehenden Zustand zu ändern. Dabei wird die Abwehr eines unmittelbar drohenden Angriffs, nicht als Angriff verstanden, da der Anstoß zur Gewaltanwendung nicht von dem betreffenden Staat ausging. Dies wird oft als Präventivkrieg bezeichnet, was jedoch sachlich falsch ist, da sich substanziell nichts an der Verantwortung für den Kriegsausbruch ändert. Ein Angriff, der in Kriegsabsicht unternommen wird, kann mit sowohl mit militärischen als auch wirtschaftlichen Mitteln erfolgen. Das Völkerrecht kennt aber auch den nichtkriegerischen Angriff bei dem keine Kriegsabsicht besteht, etwa die Repressalie oder die Intervention. (vgl. F. Klein, "Der Begriff des "Angriffs" in der UN-Satzung", in: K. Carstens und H. Peters (Hg.), Festschrift H. Jahrreis Köln 1964.)
[Bearbeiten] Militärwesen
Der Angriff im militärischen Sprachgebrauch ist die bewaffnete Aktion zur Durchsetzung des eigenen Willens und zwar zur Niederwerfung dessen, der sich diesem Willen entgegenstellt, mittels Vernichtung der feindlichen Streitkräfte. Entscheidendes Kriterium, das den Angriff gegenüber allen Gefechtsarten und Handlungen heraushebt, ist die Initiative: Das Gesetz des Handelns liegt beim Angreifer, Verteidigung und Verzögerung reagiert lediglich. In keiner Gefechtsart spielt der Bereich des Psychologischen eine vergleichbare Rolle. Ein Beispiel aus dem Zweiten Weltkrieg: Die am Fahrwerk des Sturzkampfbomber (Stuka) und an den Stabilisierungsflossen der Bomben angebrachten Sirenen (Jericho-Trompeten) klangen so schrecklich, dass Mensch und Tier in einen panischen Schrecken versetzt wurden.
Im engeren Sinne ist der Angriff die Gefechtsart, durch die Gelände gegen feindlichen Widerstand genommen wird oder eigene Waffenwirkung aktiv in den Feind hineingetragen wird (z. B. Luftangriff). Im Rahmen der strategischen Verteidigung kann der Angriff als operative Methode genutzt werden, um einen Aggressor aus dem von ihm besetzten Gebiet hinauszuwerfen.
Der Gegenangriff ist typischerweise ein vorgeplantes Teilgefecht, durch welches der im eigenen Verteidigungsbereich zum Stehen gebrachte Angreifer entscheidend geschlagen werden soll und somit Teil der Verteidigung. Auf niedriger taktischer Ebene und bei ungeplanten Angriffen zur Bewältigung einer Krisensituation spricht man von Gegenstößen.
Das planmäßig durchgeführte Angriffsgefecht gegen Feind in Stellung gliedert sich in die Phasen
- Anmarsch bis zur Ablauflinie (vor Angriffsbeginn)
- Annäherung an die Einbruchstelle
- Sturm und Einbruch
- Kampf durch die Tiefe (dabei Abwehr von Gegenangriffen bzw. Gegenstößen)
- Verfolgung
Deutsche Infanterie führt den Kampf häufig in Stoßtruppgliederung durch.
[Bearbeiten] Sport
Als Angreifer wird im Sportbereich auch die Mannschaft bzw. der Spieler bezeichnet, die/der z.B. gerade im Ballbesitz ist oder gerade viel Druck auf den sportlichen Gegner ausübt.
Im Schachsport ist der Angriff eine Zugfolge, die den Gegner in Bedrängnis bringt oder gar zur Aufgabe zwingt.
Für Tischtennis siehe Spielweise (Tischtennis).