Arbeitnehmerpauschbetrag
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag oder die Werbungskostenpauschale ist ein Pauschbetrag, der jedem Arbeitnehmer in seinem Einkommensteuerbescheid als abziehbare Werbungskosten anerkannt wird, ohne dass entsprechende Nachweise verlangt werden. Er liegt zur Zeit bei 920 € (2006).
Erst wenn vom Arbeitnehmer im Jahr mehr als die Summe von 920 € aufgewendet werden, ist es erforderlich, diese Aufwendungen (z.B. durch entsprechende Unterlagen) glaubhaft zu machen. In den Lohnsteuertabellen ist dieser Betrag bereits eingerechnet.
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