Ausantwortung
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Unter dem Begriff Ausantwortung versteht man laut Definition der Vollzugsgeschäftsordnung (Nr. 7 VGO) das befristete Überlassen eines Gefangenen in den Gewahrsam einer Polizeibehörde.
Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines Einzeltransports zur Wahrnehmung eines Zeugen- oder Hauptverhandlungstermins. Während dieses Zeitraums obliegt die Verantwortung für den Gefangenen der dafür zuständigen Polizeibehörde.
Siehe auch: