Ausbooten
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In der Schifffahrt bezeichnet man mit Ausbooten die Beförderung der Passagiere von Schiffen (z. B. Ausflugsschiffen) mit offenen, seetüchtigen Holzbooten, so genannte Börteboote, zwischen der Landungsbrücke und den Schiffen.
Den gegenteiligen Vorgang bezeichnet man als Einbooten.
Umgangssprachlich wird ausbooten auch im Sinne von "übertrumpfen" oder "ausstechen" gebraucht, vor allem, wenn dadurch jemand aus einem Kräftemessen, sei es im Sport oder in Diskussionen, ausscheidet. Wenn man jemanden ausbootet, verhindert man ihn an der (weiteren) Teilnahme. Steigerung: Eine Person wird vor dem eigentlichen "Einbooten" bereits "ausgebootet", (Bsp. Ehemann wird bei einem Grundstücksvertrag mit Schwiegervater gehörig über den Leisten gezogen).