Bürogemeinschaft
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Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zur ihrer eigenen Berufsausübung.
Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch eigenständig gegenüber dem Auftraggeber ab. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät.
Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (beispielsweise Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.
Bürogemeinschaften, die bei Ärzten auch als Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis bezeichnet werden, gibt es häufig bei den Angehörigen freier Berufe aber auch bei sonstigen, meist nicht produzierenden Gewerbetreibenden.