Diskussion:Bürgerliches Gesetzbuch
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"...ist das bedeutendste deutsche Gesetz...." ?????????? Es müsste doch wohl eher "Gesetzessammlung" heißen
- Man könnte tatsächlich auf diese Idee kommen, wenn man sich an den 5 Büchern des BGB orientiert. Der "Mann auf der Straße" betrachtet aber das BGB als ein Gesetz. Eine Gesetzessammlung ist nach meiner Auffassung der Sartorius oder der Schönfelder.
- Wer denn nun Recht hat mögen bitte die studierten, promovierten und habilitierten Juristen klären. --Pelz 23:35, 13. Dez 2004 (CET)
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- Ich versuche dem nachzukommen. Der Begriff des Gesetzes ist mehrdeutig. Er kann zum einen verstanden werden als Synonym für "Rechtsnorm" (üblicherweise für eine einzelne Rechtsnorm - das BGB enthält unzählige -; aber auch für einen Bestand an Rechtsnormen [dann = Gesetz im materiellen Sinne]). Zum anderen kann er verstanden werden in einem äußerlichen, formellen Sinne als ein Werk der Gesetzgebung, das als einzelnes Werk verabschiedet und verkündet wurde (also unter eine Überschrift im Reichs-/Bundesgesetzblatt). Im letzen Sinne, der oben gemeint ist, handelt es sich bei dem BGB um ein einziges Gesetz.
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- Beide Ausdrückge kommen vor in einem Satz in Art. 2 Einführungsgesetz zum BGB: "Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und diese Gesetzes [im formellen Sinne!] ist jede Rechtsnorm". Im dem Einführungsgesetz ist also mit "Gesetz" grundsätzliche "jede Rechtsnorm" gemeint, nicht allerdings in genau diesem Satz. --CatoCensorius 19:26, 23. Jan 2005 (CET)
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- Danke für die interessanten Erläuterungen. Ich bin der Auffassung, dass im Sinne von Wikipedia alles das "Gesetz" ist, was der Normalbürger (also der nicht juristisch Vorgebildete) als Gesetz versteht. Das BGB ist in diesem Sinne ganz sicher ein "Gesetz". --Pelz 21:24, 23. Jan 2005 (CET)
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Wie wäre es mit "...ist eine Kodifikation, in der zentrale Regelungen des Bürgerlichen Rechts zusammengefasst sind."? (Kodifizierung würde mir fast besser gefallen, aber das beschreibt wohl eher die Tätigkeit, als das fertige Resultat.) Der Begriff "Gesetz" taucht bereits in "Gesetzbuch" auf und dürfte auf Anhieb für Laien zu verstehen sein. Ich glaube kaum, dass man einem Laien erklären muss, dass das BGB ein Gesetz ist, das sieht Pelz offenbar auch so. Die Feinheiten der Gesetzgebungstechnik kann man sich an anderer Stelle ansehen. Sie werden im übrigen auch hier erläutert. -- gerald h 18:27, 9. Sep 2005 (CEST)
Warum heisst es nicht einfach: "das bedeutendste deutsche Gesetzbuch" ? 18:20, 12. Jan 2005 (CEST)
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[Bearbeiten] lex Miquel-Lasker
Aus dem Artikel: "1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches."
Das scheint im Gegensatz zu den Informationen aus dem Artikel lex Miquel-Lasker zu stehen, aus dem hervorgeht, dass der Änderung der Reichsverfassung zugestimmt und somit die Voraussetzungen für das BGB geschaffen wurde. Handelt es sich hier nur um eine ungenaue Wiedergabe im Artikel BGB? -- C.Löser 18:59, 5. Mär 2005 (CET)
- Ich vermute, daß beides richtig ist: Zunächst haben sie verfassungsrechtliche Voraussetzung geschaffen und anschließend das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Ich werde das recherchieren und anschließend in den Artikeln klarstellen. --Wiesel 15:18, 6. Mär 2005 (CET)
[Bearbeiten] Aktion Winterspeck
Ich habe es bei dieser Aktion übernommen, die Informationen zu diesem wunderbaren Gesetzeswerk ein wenig anzufüttern. Alle sind herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. Dabei sollten wir insbesondere die wesentlichen Änderungen der Epochen seines Bestehens herausarbeiten. Außerdem fehlen noch allgemeine Prinzipen des BGB ("liberaler Ansatz"). Anhand des Familienrechts könnte der Einfluss der Staatsideologie auf das Privatrecht gezeigt werden. Aljoscha 01:16, 26. Okt 2005 (CEST)
[Bearbeiten] EG Richtlinien
Im Abschnitt über die Entwicklung in Gesamtdeutschland musste ich bei der Darstellung der Schuldrechtsreform "Verbraucherschutzrichtlinien" durch Richtlinien ersetzen, weil der Hinweis auf Verbraucherschutzrichtlinien (im Plural) an dieser Stelle sachlich falsch war. Umgesetzt wurden durch die Schuldrechtsreform die E-Commerce-Richtlinie, die Verzugsrichtlinie und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Von diesen 3 RL ist nur die letztgenannte eine Verbraucherschutzrichtlinie.
Es gibt auf dieser Seite übrigens noch eine Menge zu tun...
[Bearbeiten] Deutsches Reich???
Mich irritiert er einleitende Satz, dass es hier um das BGB des Deutschen Reichs gehe - selbst falls dies eine juristisch korrekte Bezeichnung der BRD sein sollte, faende ich es zumindest *sehr* irrefuehrend. Die Ausfuehrungen scheinen sich zweifellos auf die aktuelle Rechtslage in der BRD zu beziehen. Ich schlage eine Aenderung (Umformulierung und ggf. Aenderung des ausgehenden Links) des entsprechenden Satzes vor.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 139.19.54.17 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 20:36, 25. Sep 2006 (CEST))
- Habs geändert. War wohl NS-Vandalismus. Danke für den Hinweis. Gruß --SchwarzerKrauser 14:10, 25. Sep 2006 (CEST)