Baugrube
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Die Baugrube (nach DIN 4124) ist der Raum unterhalb der Geländeoberfläche, dessen Form dem im Untergrund gelegenen Teil eines zu errichtenden Bauwerks entspricht, zuzüglich des zur Herstellung des Bauwerks erforderlichen Arbeitsraumes. Sie wird nach unten durch die Baugrubensohle und zur Seite durch Böschung; oder Baugrubenverbau begrenzt. Die Neigung der Böschung bestimmt der Bodengutachter. Außerdem sind bei hohen Baugrubenböschungen Bermen einzubauen. Die Berme dient dazu, nachrutschendes Material aufzufangen und muss nach spätestens 3,00 m Grabentiefe zur Anwendung kommen. Nach den deutschen Unfallschutzvorschriften müssen Bermen zum Begehen mindestens 0,60 m breit sein; Bermen zum Auffangen abrutschender Teile sogar mindestens 1,50 m.