Befehlstab
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Der Befehlstab ist ein Signalmittel bei den Eisenbahnen zur Erteilung des Auftrages für die Abfahrt des Zuges anstelle eines mündlichen Befehls.
Der Befehlstab ist fast gänzlich aus dem Betrieb bei den Eisenbahnen verschwunden. Nur noch einzelne Nebenbahnen und Museumsbahnen verwenden ihn.
Als die Stationen noch durch einen Stationsvorstand oder Abfertigungsbeamten besetzt waren und die Abfahrerlaubnis noch nicht durch Lichtsignalen erteilt wurden, konnte man beobachten, wie das Personal mit dem Befehlstab dem Lokomotivführer diese Abfahrerlaubnis erteilte.
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[Bearbeiten] Aussehen
Der Befehlstab besteht aus einem Holzstab mit runder Blechscheibe. In Deutschland hat die Blechscheibe einen grünen Rand und eine kleine Öffnung in der weiß gestrichenen Scheibe, um die Sichtbarkeit bei der Signalgebung zu erhöhen. In der Schweiz ist die Scheibe auf einer Seite Grün gestrichen mit einem weißen Querbalken, auf der anderen Seite Weiß mit einem grünen Querbalken.
[Bearbeiten] Anwendung
Beim Erteilen des Abfahrbefehles wird der hocherhobene Stab quer zum Zug über Kopfhöhe langsam hin und her geschwungen, bis sich der Zug in Bewegung setzt.
Bei Dunkelheit erfolgt der Abfahrbefehl durch ein Laterne.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Deutschland
Der Befehlstab wurde erstmals 1906 auf den Stationen der Berliner Stadt- und Vorortsbahnen eingeführt, welche mit einem Ausfahrsignal ausgestattet waren. Ab 1911 fand er dann auf sämtlichen Hauptbahnen der preußisch-hessischen Staatseisenbahn Anwendung.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich wurde der Befehstab erstmals im Jahr 1912 auf der Wiener Stadtbahn eingeführt, um den zweiten Zugbegleiter (Stockmann) bei den Stadtbahnzügen einzusparen.
[Bearbeiten] Quellen
- Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 1912, Band 2, Seiten 105/106
- Reglement über die Signale der Schweizer Eisenbahnen, 1982