Diskussion:Befehlsverweigerung
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Kann man davon ausgehen, dass der Text für deutsche Verhältnisse gilt?-- Zaungast 19:57, 7. Okt 2005 (CEST)
Erfolgt die Gehorsamsverweigerung aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls, so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar. Laut dem, was ich gehört habe, muß man da differenzieren:
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit befohlen wird, sei der Soldat verpflichtet, sie zu begehen. Der Befehler trage die Verantwortung.
- Wenn eine Straftat befohlen wird, sei der Soldat nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Gehorsam zu verweigern. --84.154.115.63 12:36, 16. Okt 2005 (CEST)
Zur Änderung von 84.151.127.221 vom 31. Jan. 2007; 20:19: Dein Einwand "Nicht jeder Befehlsverweigerer tat dies aus Widerstand gegen den NS" ist absolut richtig. Unabhängig von den Gründen, wurden sie, wenn erwischt, verurteilt und meist exekutiert, Opfer des NS-Regimes. Hoff das passt so. Danke.