Belegen
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Das Wort Belegen bedeutet in der Schifffahrt das Festmachen von Tauwerk an dazu geeigneten Vorrichtungen, hierzu zählen z. B. Klampen, Poller, Klemmen und Festmacherringe, auf Segelschiffen früher die Belegnägel.
[Bearbeiten] Belegen eines Pollers
Ein Poller wird im Idealfall mit einem Auge belegt, d. h. das Auge wird über den Poller geworfen und das lose Ende der Leine am Schiff (z. B. an einer Klampe) befestigt. Ist keine Augleine vorhanden, wird einfach in eine Festmacherleine ein Auge eingebunden. Hierzu eignet sich besonders der Palstek und ähnliche Schifferknoten. Bei großen Schiffen in großen Häfen ist es die Arbeit des Festmachers, die Leinen am Poller zu belegen.
Wenn mehrere Schiffe einen Poller benutzen, würden durch ein hinzukommendes Schiff die bereits liegenden am Losmachen der Leinen gehindert werden. Um dies zu verhindern wird beim Festmachen mit einer Augleine die neue Festmacherleine von unten durch das Auge der bereits vorhandenen Festmacherleine gesteckt und danach das Auge über den Poller geworfen. So bleibt gewährleistet, dass jedes der Schiffe unabhängig von den anderen Losmachen kann.