Bergfahrt
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Als Bergfahrt bezeichnet man eine Flussschiffahrt stromaufwärts. Die Schiffe die in diese Richtung fahren heißen Bergschiffe oder Bergfahrer. Das mit dem Strom fahrende Schiff wird Talschiff bzw. Talfahrer genannt.
Bei unklaren Situationen oder wenn es erforderlich ist hat die Talfahrt Vorrang vor der Bergfahrt; dem Bergfahrer fällt es nämlich leichter das Schiff zu stoppen, da er gegen den Strom fährt.
In der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ist unter anderem geregelt, dass die Bergfahrt der Talfahrt die Seite anzeigt, auf der die Begegnung stattfinden soll. Bei Begegnung Steuerbord an Steuerbord (vom Heck zum Bug betrachtet, die rechte Seite der Schiffe) wird vom Bergfahrer eine blaue Tafel gezeigt. Diese Regelung ist nur gültig zu Berg, also oberhalb des Rhein km 769 (Duisburg - Ehingen). Im Streckenbereich ab der deutsch - niederländischen Grenze bis eben Duisburg fährt die Bergfahrt am linken Ufer, also grundsätzlich eine Begegnung Backbord (links) an Backbord. Ab Kilometer 556, St.Goar, bis Kilometer 540, Lorch, gilt ein Rechtsfahrgebot. Das heißt, die Mittellinie der Fahrrinne darf nicht überfahren werden. Von Lorch bis an die Neckarmündung, Kilometer 428,20 gilt dann wieder die geregelte Begegnung. Ausnahme: Der Bergfahrer der in einen am rechten Ufer legenden Hafen / Kanal einfahren will, der zeigt dann auch dem zu Tal fahrenden Schiff die blaue Tafel für eine "regelwidrige Begegnung". Für die Nachtsicht ist in der Tafel ein weißes Funkellicht (Blinklicht) installiert.
Das Wort Bergfahrt wird allerdings auch in anderem Sinn verwendet:
- Bei Seilbahnen (und analog die Talfahrt), wobei die Preise zwischen Berg- und Talfahrt aus Gründen des Energiebedarfs manchmal unterschiedlich sind;
- ebenso im Straßenverkehr, wo man auch von Auffahrt spricht.
- Für Bergsteigen in die Gipfelregion. Diese Wortverwendung ist heute allerdings selten geworden.