Berufliche Grundbildung
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Die berufliche Grundbildung ermöglicht Jugendlichen in der Schweiz den Einstieg in die Arbeitswelt.
Ungefähr zwei Drittel der Jugendlichen absolvieren nach der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung. Ihnen stehen folgende Wege offen:
- Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Dient der Vermittlung der Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufs und bietet Zugang zur höheren Berufsbildung.
- Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
- Ermöglicht vorwiegend schulisch Schwächeren einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Bildungsprofil. Gewährt den Zugang zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis.
- Eidg. Berufsmaturität
- Ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Die erweiterte Allgemeinbildung kann während der Dauer der beruflichen Grundbildung - aber auch danach erworben werden. Die eidg. Berufsmaturität ermöglicht den direkten Zugang zu den Fachhochschulen.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlage in der Schweiz
BBG Art. 16, 17, 25; BBV Art. 6, 10