Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
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Die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz regelt die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr der in Anlage II und III des BtMG aufgeführten Substanzen.