Betrügerische Krida
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Betrügerische Krida oft auch nur als Krida bezeichnet, ist ein Straftatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch. Nach dessen § 156 wird wegen Betrügerischer Krida bestraft, wer die Befriedigung eines seiner Gläubiger durch die Verheimlichung oder Verringerung seines Vermögens vereitelt oder schmälert. Erforderlich ist mithin ein Erfolg, d.h. ein Forderungsausfall bei einem Gläubiger.
Das deutsche Strafrecht kennt ähnliche, jedoch nicht identische Vorschriften mit dem Bankrott (§ 283 StGB), der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und der Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB).
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