Betriebsnotwendiges Vermögen
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Betriebsnotwendiges Vermögen ist ein Begriff der Kosten- und Leistungsrechnung und bezeichnet die um alle nicht betriebsnotwendigen oder um betriebsfremde Positionen, die als neutrales Vermögen bezeichnet werden, bereinigte Aktivseite der Bilanz und stellt damit das vorhandene Produktivkapital dar. Es wird wie folgt berechnet:
- Anlagevermögen
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
+ abnutzbares Anlagevermögen (Wertermittlung basierend auf der Kapitalbindung, bspw. über Periodendurchschnittswerte)
+ betriebsnotwendiges Anlagevermögen, das aber nicht in der Bilanz verzeichnet ist, bspw. selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
- bilanziertes, aber nicht betriebsnotwendiges Vermögen
- Umlaufvermögen
+ Durchschnittsbestand der Periode
= Betriebsnotwendiges Vermögen
Wird vom betriebsnotwendigen Vermögen auch noch das Abzugskapital (u.a. zinslose Lieferantenkredite) abgezogen, ist das Ergebnis das betriebsnotwendige Kapital.
Das betriebsnotwendige Kapital kann nicht dem Kapitalmarkt zugeführt werden, es dient daher als Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen einer Gesamtunternehmung oder einer einzelnen Investition.
Bei beiden Begriffen handelt es sich um anerkannte betriebswirtschaftliche Rechnungsgrößen, die auch Eingang in Gesetze gefunden haben.
[Bearbeiten] Weblinks
- Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, dort unter Nr. 44 ff.