Bilanzierungshilfe
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Unter dem Begriff Bilanzierungshilfe werden jene Bilanzpositionen zusammengefasst, die die Bilanzierungskriterien nicht erfüllen, bei denen gesetzlich allerdings trotzdem Bilanzierungsmöglichkeiten bestehen. Konkret handelt es sich bei diesen Positionen also um Aufwendungen, die weder zu einem Vermögensgegenstand noch zu einem Rechnungsabgrenzungsposten führen.
Bilanzierungshilfen im HGB:
- latente Steuern § 274 HGB
- Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Betriebs § 269 HGB
- Geschäfts- oder Firmenwert § 255 HGB (jedoch vom Gesetzgeber nicht als Bilanzierungshilfe kodifiziert)