Bonum et aequum
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Bonum et aequum, bono et aequo (engl. good and equitable) Gutes und Richtiges, das Begriffspaar ist als Teil der Zivilrechtsgrundsätze in der juristischen Argumentation hinsichtlich der Naturrechtslehre verankert. Der lateinische Ausdruck stammt vom römischen Zivilrecht und bedeutet die Billigkeit.