Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung
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Das schweizerische Bundesamt für Metrologie (METAS) vermittelt Masseinheiten, beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln und leitet den Schweizerischen Eichdienst . Es ist das Schweizer Pendant zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Deutschland und zum österreichischen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
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[Bearbeiten] Organisation
Die Gesetzgebung über das Messwesen ist gemäss Artikel 125 der Bundesverfassung eine Aufgabe des Bundes. Das Bundesgesetz über das Messwesen stützt sich auf diesen Verfassungsartikel und sieht ein Bundesamt als Vollzugsorgan vor.
Das Bundesamt ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angegliedert und hat seinen Sitz in Bern. Direktor des Bundesamtes ist Dr. Wolfgang Schwitz.
[Bearbeiten] Eichdienst
Die Schweiz ist in Eichämter unterteilt, welche von den Kantonen bestimmt werden. Diese eichen die in Industrie, Gewerbe und Handel im Einsatz befindlichen Messgeräte (vorwiegend Waagen). Das Bundesamt kalibriert wiederum die Messgeräte der kantonalen Eichämter (Rückverfolgbarkeit auf nationale Normale). Das Bundesamt gleicht seine Masse mit den internationalen Normalen ab, dafür besitzt es mehrere Massekomparatoren und eine Watt-Waage.
[Bearbeiten] Zeit und Frequenz
Das Labor für Zeit und Frequenz der METAS betreibt mehrere Atomuhren, die als Frequenznormale und Zeitnormale dienen. Damit wird die schweizerische Atomzeit TAI(CH) geführt und die schweizerische Weltzeit UTC(CH) errechnet. Das Internationale Büro für Gewichte und Maße BIPM errechnet daraus, zusammen mit den Daten vieler anderer Institute, die Internationale Atomzeit TAI und die koordinierte Weltzeit UTC.
Im Zeitgesetz von 1980 wurde festgelegt, dass in der Schweiz die Mitteleuropäische Zeit MEZ und im Sommer die Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ gilt. Die gesetzliche Zeit in der Schweiz ist somit MEZ = UTC + 1 h und im Sommer MESZ = UTC + 2 h.
Das Labor für Zeit und Frequenz stellt die so erarbeitete gesetzliche Zeit mit verschiedenen Zeitübertragungsdiensten zur Verfügung:
- Der Zeitzeichensender HBG strahlt die Zeit über Langwelle aus. Diese Zeitzeichen werden von Funkuhren verwendet.
- Im Internet steht ntp.metas.ch, ein öffentlicher NTP Stratum 1 Server, zur Verfügung
- Die Zeit kann über Modem und eine Telefon-Wählverbindung abgefragt werden
- Eine Webseite erlaubt es, die Uhrzeit des PC mit der Schweizer Zeit zu vergleichen
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- www.metas.ch Bundesamt für Metrologie (METAS)
- Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20)
- Zeitgesetz (SR 941.299)
- Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) (SR 943.03)