Bundeshaushaltsordnung
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Basisdaten | |
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Titel: | Bundeshaushaltsordnung |
Abkürzung: | BHO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Bundeshaushalt |
FNA: | 63-1 |
Datum des Gesetzes: | 19. August 1969 (BGBl. I 1969, 1284) |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Änderung durch: | Art. 15 G vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911, 1953) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
18. August 2006 (Art. 21 Gesetz vom 14. August 2006) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist in Deutschland das Bundesgesetz, das die Ausführung des Haushaltsgrundsätzegesetzes regelt. Im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ist die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und der Landeshaushaltspläne geregelt.
Die Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes werden für den Bundesbereich übernommen und näher ausgestaltet. Ab dieser Stufe spaltet sich das Haushaltsrecht des Bundes von dem der Länder ab.
Wichtig für die Ausführung des Gesetzes sind die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. (VV-BHO) Hier werden die Vorschriften der BHO erläutert und präzisiert.
Die Hierarchie der Gesetze baut sich in absteigender Reihenfolge wie folgt auf: GG konkretisiert durch das HGrG konkretisiert durch die BHO konkretisiert durch die VV-BHO.
Gestützt auf § 5 BHO hat das Bundesministerium der Finanzen die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) nach rund 31 Jahren mit Wirkung zum 16. Mai 2001 durch endgültige Verwaltungsvorschriften zu BHO (VV-BHO) ersetzt (GMBl. 2001, S. 307).
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