Bundesratspräsident (Österreich)
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Der Bundesratspräsident (eigentlich: Präsident des Bundesrates) ist der Vorsitzende des österreichischen Bundesrates. Derzeitiger Bundesratspräsident ist Manfred Grober (SPÖ).
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Die Bundesländer wechseln sich halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge in der Vorsitzführung ab.
Der erstgereihte Bundesratsabgeordnete der die Mehrzeit der Sitze haltenden Partei des jeweiligen Bundeslandes übernimmt die Funktion des Bundesratspräsidenten. Seit Inkrafttreten der Lex Kampl am 25. Juni 2005 ist die Wahl eines anderen Abgeordneten (der gleichen Partei des gleichen Bundeslandes) durch den jeweiligen Landtag jedoch möglich.
Die beiden Stellvertreter werden vom Bundesrat gewählt. Gemeinsam mit dem Bundesratspräsidenten und mindestens zwei Schriftführern und zwei Ordnern bilden sie das Präsidium des Bundesrates.
[Bearbeiten] Aufgaben
Der Bundesratspräsident hat folgende Aufgaben:
- Vertretung des Bundesrates nach außen
- Einberufung des Bundesrates zu Sitzungen
- Vorsitzführung in den Sitzungen (in Abwechslung mit den zwei Vizepräsidenten)
- Ausübung des Verfügungsrechtes über die vom Bundesrat benutzen Räumlichkeiten des Parlaments
- Vorsitzführung in der Bundesversammlung (alternierend mit dem Nationalratspräsidenten)