Bundesstrafgericht
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Das schweizerische Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich Strafsachen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es hat seine Aufgabe am 1. April 2004 an seinem Sitz in Bellinzona aufgenommen.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Stellung und Organisation
[Bearbeiten] Zuständigkeit
- Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, welche das Strafgesetzbuch (Art. 336 StGB und Art. 337 StGB) oder andere Bundesgesetze der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt.
- Es beurteilt Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder gegen die eidgenössischen Untersuchungsrichter und -richterinnen.
- Es entscheidet über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes und über Haftverlängerungen.
- Es ist Genehmigungsbehörde für Telefonkontrollen und verdeckte Ermittlungen.
- Es beurteilt Zuständigkeitskonflikte der kantonalen Strafbehörden.
- Es urteilt über Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Urteile des Bundesstrafgerichtes können an das Bundesgericht weitergezogen werden.