Company limited by guarantee
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Eine Company limited by guarantee (CLG) ist im Gesellschaftsrecht des Vereinigten Königreichs eine Sonderform der limited company (Aktiengesellschaft). Eine CLG besitzt kein Aktienkapital, hat aber Mitglieder, die als Bürgen auftreten. Allfällige Gewinne können nicht an die Mitglieder der Gesellschaft ausbezahlt werden, weshalb das Unternehmen berechtigt ist, den Status einer Wohlfahrtsorganisation zu beantragen.
Diese Gesellschaftsform wird hauptsächlich von Non-Profit-Organisationen verwendet, die als juristische Person auftreten müssen. Dazu zählen Vereine, Studentenschaften, Sportverbände (z. B. die PGA European Tour), Genossenschaften, nichtstaatliche Organisationen oder Wohlfahrtsorganisation (z. B. Oxfam).