Computerkriminalität
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Computerkriminalität ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik zählen im engeren Sinne zur Computerkriminalität [1] (bezogen auf Deutschland):
- Betrug mittels rechtswidrig erlangter Kreditkarten mit PIN
- Computerbetrug (§263a StGB)
- Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten
- Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§§ 269, 270 StGB)
- Datenveränderung, Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Softwarepiraterie (private Anwendung z.B. Computerspiele)
- Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns
Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen (bezogen auf Deutschland):
- alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird
[Bearbeiten] Ouellen
[Bearbeiten] Weblinks
- CuMK - Modus Operandi: Mediendelikte - Kommentar zu Erscheinungsformen der IuK-Kriminalität
- § 303a StGB Datenveränderung
- § 303b StGB Computersabotage
- Aufsatz: Zur Strafbarkeit von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs gemäß § 303a StGB
- Aufsatz: Phishing: Brauchen wir einen Sondertatbestand zur Verfolgung des Internetphishings?
- "Cyberkriminalität wird zum Milliardengeschäft" - Interview mit Jewgenij und Natalya Kaspersky ("Süddeutsche Zeitung", 08.03.2006 - vgl. Kaspersky Labs)
- Homepage Europarat Cyberkriminalität
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