Cuerpo Nacional de Policía
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Der Cuerpo Nacional de Policía ist eine Einrichtung, die aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten". Abgesehen von diesem konstitutionellen Auftrag wurde am 13. März 1986 das Gesetz zur Organisation der Armee und Sicherheitskräfte erlassen, welches die Policía Nacional und die über ihr stehenden Organisationen zum gegenwärtigen Cuerpo Nacional de Policía verschmolz.
Das Cuerpo Nacional de Policia (Nationale Polizei-Korps) erlaubt - im Gegensatz zur Guardia Civil - die Gewerkschaftsmitgliedschaft. darunter befinden sich: das Sindicado Unificado de Policia (SUP, die Confederación Espanola de Policía (CEP), das Sindicado Profesional de Policía (SPP) und die Unión Federal de Policía.
Es besteht aus ca. 55.000 Beschäftigten, eine Vergrößerung um 4.000 Personen ist jedoch in Planung. Seine Angehörigen bekleiden folgende Ränge:
* Superior o Comisario Principal o Comisario
* Ejecutiva o Inspector Jefe o Inspector
* Subinspección o Subinspector
* Básica o Oficial de Policía o Policía
Im Cuerpo Nacional de Policía arbeiten Verwaltungs- und Fachangestellte, die spezialisierten Tätigkeiten nachgehen (Chemiker, Ärzte, Biologen...). Des Weiteren gibt es Spezialbereiche wie Unidad de Intervención Policial (UIP, Eingreifkräfte), Sprengmittelbeseitigung (Tedax), Policía Científica (Kriminallabor), Hundeführer, berittene Polizei, Flugpersonal, Sondereinsatzkommandos (GEO) sowie besondere Sicherheits-Einsatzgruppen (GOES)...