Diskussion:Düsseldorfer Schloss
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[Bearbeiten] Düsseldorfer Schloss oder Düsseldorfer Schloß?
Da „Düsseldorfer Schlo(ss|ß)“ doch eigentlich der Eigename ist, wäre das Lemma „Düsseldorfer Schloß“ eigentlich richtig(er), oder...? --ThomasMielke Talk 21:48, 28. Mai 2006 (CEST)
- Es ist nicht nur richtiger, es ist das einzig Richtige. Selbst die Stadt Düsseldorf macht den Fehler auf Ihren Webseiten. ;o) Aber leider hat sie keine Kompetenzen in der Rechtschreibgesetzgebung. Eventuell kommt auch ein Schloß-Bot vorbei und ändert das. -- 84.132.92.186 15:22, 5. Jun 2006 (CEST)
Wieso soll das ein Eigenname sein. Es ist eine Zusammensetzung aus dem Ort und dem Schloss. Ich habe die Änderungen wieder rückgängig gemacht. --Lyzzy 00:04, 6. Jun 2006 (CEST)
- Lyzzy hat Recht. Allein NRW hat über 100 Schlösser (siehe Liste historischer Orte), die sind alle vor der Rechtschreibreform gebaut und benannt, sollen die jetzt alle Schloß heißen? Quark. Quoth 11:07, 6. Jun 2006 (CEST)
- Das ist eine ganz klare Regel in der Rechtschreibreform. Ich habe mich wegen des Themas während einer Schulkonferenz bei den acht Deutschlehrern eines Gymnasiums rückversichert und die Antwort kam ohne Zögern und einhellig. Es heißt zwar "Schloss", wenn man allgemein von einem solchen spricht, aber "Düsseldorfer Schloß", "Benrather Schloß" und Schloßturm". Auch auf Wikipedia gibt es genug Beispiele, wo der Eigenname der Schlösser richtigerweise mit "ß" geschrieben wird. Spätestens bei den Namen der Bücher war der Revert unberechtigt, denn auf den Büchern steht ganz klar "Schloß". -- 84.132.77.177 21:30, 6. Jun 2006 (CEST)
- Achja, und spätestens beim "Schloßturm" ist der Begriff nicht mehr aus zwei Worten zusammengesetzt. -- 84.132.77.177 21:34, 6. Jun 2006 (CEST)
Bei den Literaturangaben gebe ich dir recht, bei allem anderen nicht. Es ist kein Eigenname und beim Schlossturm stellt sich die Frage erst gar nicht. --Lyzzy 23:31, 6. Jun 2006 (CEST)
- Wieso nicht? Da es der einzig erhaltene Teil des Schlosses ist, kommt gerade ihm die Eigennamenfünktion zu. Schließlich heißt es ja auch "Am alten Schloßturm zu Düsseldorf am Rhein, da wohnt ein kleines, blondes Mägdelein". Damit ist das Gebaüde genau identifiziert, auch wenn es mehrere Schlosstürme in Düsseldorf gibt oder das Düsseldorfer Schloß mehrere Schlosstürme gehabt haben sollte.
- Dasselbe gilt für das "Düsseldorfer Schloß". Denn die Namensnennung allein reicht, um es nicht für das ebenfalls in Düsseldorf liegende Benrather Schloß oder ein anderes zu halten. Das Benrather Schloß ist ein Düsseldorfer Schloss aber nicht das Düsseldorfer Schloß. Damit ist letzteres ein Eigenname.
- Selbst wenn man den Eigennamen nicht gelten liesse, wird in einem alten Zitat wie dem von Heine „...wir saßen vor der marmornen Statue auf dem Schlossplatz – auf der einen Seite liegt das alte, verwüstete Schloss, worin es spukt und nachts eine schwarzseidene Dame ohne Kopf, mit langer, rauschender Schleppe herumwandelt...“ die alte Schreibweise behalten, womit auch aus dieser Warte hier "Schloßplatz" und "Schloß" heißen müsste. -- 84.132.120.104 21:21, 7. Jun 2006 (CEST)
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- Ich würde mich grundsätzlich auch Deiner Argumentation anschließen, daher habe ich das ja auch hier zur Diskussion gestellt. Allerdings bin ich mir eben nicht sicher, dass das orthografisch auch haltbar ist. (Sorry für meine späte Antwort, ich war im Urlaub) --ThomasMielke Talk 14:44, 12. Jun 2006 (CEST)
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- Bei einem Ortsnamen wie Weßling leuchtet das ein, nicht aber bei dem Namensbestandteil Schloss. Das würde für sämtliche Schlösser in der Liste der Burgen und Schlösser in Deutschland gelten - absurd. Vivat orthographia, pereat mundus! :-) Quoth 18:56, 12. Jun 2006 (CEST)
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- Jaja, Ihr habt mich überzeugt :-) --ThomasMielke Talk 17:37, 13. Jun 2006 (CEST)
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