Deichselrecht
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Deichselrecht war im deutschen Rechtswesen ein Gesetz, womit der Besitzer einer Kutsche das Recht bekam, die untergebrachte Deichsel bei aneinander gelegenen Schuppen oder Scheune durch eine in der Wand angebrachte Öffnung (Deichselloch) auf des Nachbars Grundstück oder Garten reichen lassen durfte. Dafür hatte der Belastete gewöhnlich das Recht, an der Wand des jenseitigen Gebäudes unter dem Schutz der Bedachung seine Räder, Leitern und andere Gerätschaften aufzustellen oder aufzuhängen und ins Trockene zu bringen.
Siehe auch: Dienstbarkeit (Servitut)
Auch das Trinkgeld für Fuhrknechte wurde Deichselrecht genannt.
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[Bearbeiten] Weblinks
- Artikel Deichselrecht im Deutschen Rechtswörterbuch (mit Quellenangaben)