Dekommissionierung
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Unter Dekommissionierung werden zum einen alle Tätigkeiten mit dem Ziel gefasst, eine Atomanlage nach Betriebsbeendigung abzubauen, von Quellen radioaktiver Strahlung zu reinigen und so Standort und Bauelemente für eine andere Verwendung zur Verfügung zu stellen. An Arbeitsplätzen ist mit Dekommissionierung die Entfernung von Strahlungsquellen gemeint. Im rechtlichen Sinne wird der Begriff auch für die Entnahme eines Atomstandorts aus dem Atomgesetz verwendet.