Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Am 26. November 1947 wurde die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS), damals unter der Bezeichnung Hauptarbeitsgemeinschaft zur Abwehr der Suchtgefahren (HAG), begründet. 2002 erfolgt die Umbenennung in „Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen“. Unter Beibehaltung ihrer Selbstständigkeit haben sich in der DHS eine Vielzahl von bundesweit tätigen Suchtkrankenhilfeverbänden zusammengeschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert institutionell die DHS-Geschäftsstelle in Hamm.
[Bearbeiten] DHS
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen besteht aus
- dem Vorstand (18 Mitgliedern, Vorsitzender: Prof. Dr. Jobst Böning, Universität Würzburg)
- dem wissenschaftlichen Kuratorium (Sprecher: Prof. Dr. Karl, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim)
- der Geschäftsstelle (mit Sitz in Hamm)
- den Fachausschüssen
- den Mitgliedsverbänden
- den Landesstellen
[Bearbeiten] Aufgabe und Ziele
Die DHS hat u.a. folgende Aufgaben und Ziele:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Prävention
- Entwicklung und Förderung der Suchtkrankenhilfe
- Kooperation, Vernetzung, Koordinierung der Mitgliederinteressen
- Dokumentation von Veröffentlichungen und Statistiken
- Durchführen von Fachkonferenzen
- Unterstützen wissenschaftlicher Forschungsarbeit
- Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, Institutionen, relevanten Berufsgruppen
- Entwicklung von Richtlinien bzw. Rahmenkonzeptionen