Deutscher Frauenrat
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Der Deutsche Frauenrat ist ein deutscher Dachverband von Frauenorganisationen. Er ist eine Vereinigung von über 50 bundesweiten Frauenverbänden und -organisationen. Hierzu gehören konfessionelle Verbände und Berufsverbände, die Frauengruppen der Parteien, der Gewerkschaften und des Deutschen Sportbundes, außerdem überkonfessionell und überparteilich arbeitende Organisationen mit vielfältigen sozialen und politischen Aufgaben.
[Bearbeiten] Geschichte
Der Deutsche Frauenrat steht in der Tradition des 1894 gegründeten "Bundes Deutscher Frauenvereine" (BDF). Von der proletarischen Frauenbewegung grenzte sich der bürgerliche BDF deutlich ab. 1933 löste er sich auf, um einer Unterstellung unter die NSDAP zu entgehen.
1951 schlossen sich vierzehn Frauenverbände auf Bundesebene zum "Informationsdienst für Frauenfragen" zusammen. Unterstützt wurde dieser Verein von den Frauenreferaten der britischen und amerikanischen Hochkommissariate. Mitglieder waren nicht die Verbände, sondern delegierte Einzelpersonen. Mit der Beteiligung der Frauenabteilungen des DGB und der DAG bahnte sich eine Versöhnung zwischen liberal-bürgerlicher und sozialistischer Frauenbewegung.
Sieben Jahre später änderte sich das Bündnis grundlegend. Jetzt wurden die Organisationen als ganzes Mitglied im "Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.". Die Aktivitäten durften aber nur einstimmig beschlossen werden. Dies schwächte die Durchschlagskraft, da so nur auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenner gehandelt werden konnte. Seit 1969 führt der Verein seinen jetzigen Namen.
Seit 1984 beschließt die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates mit einfachen Mehrheiten, welche Forderungen der Vorstand bei der Regierung, dem Parlament, den Parteien oder anderen Institutionen als "Lobby der Frauen" voran bringen soll.