Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
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Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigem Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 4000 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß der § 2 der "Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut:
- Erteilung der Muster‑ und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen,
- Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
- Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
- Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt,
- Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung,
- die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend der Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.
Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach § 1 der BeauftrV der "Deutsche Aero Club e.V." (DAeC) mit den selben Aufgaben betraut.