Diensteid
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Der Diensteid ist der Eid, den Beamte zu leisten haben. Für Bundesbeamte ist dies in § 58 BBG geregelt.
Der Diensteid lautet:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden. (§ 58 Abs. 2 BBG)
Siehe auch: Amtseid