Differenzhypothese
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Die Differenzhypothese spielt eine Rolle bei der Berechnung eines Schadens. Es werden zwei Situationen miteinander verglichen, nämlich die durch das schädigende Ereignis tatsächlich entstandene und die unter Wegfall des schädigenden Ereignisses hypothetisch bestehende. Die Differenz in den so ermittelten Vermögenslagen stellt den Schaden dar.
Die Rechtsprechung hat davon abweichend Fallgruppen entwickelt, bei denen trotz fehlender Vermögensminderung ein Schaden anzunehmen ist. Die Schadensberechnung wird dabei von normativen Gesichtspunkten beeinflusst. Bsp.: Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, kann der Geschädigte vom Schädiger nach der Differenzhypothese die Reparaturkosten als Schadensersatz verlangen. Für die Zeit, in der er sein Fahrzeug nicht nutzen kann, kann er die Kosten eines Ersatzwagens geltend machen, und zwar nicht nur, wenn er einen solchen mietet (Differenzhypothese), sondern wegen des entgangenen Gebrauchsvorteils auch, wenn er dies nicht tut (normativer Schaden).