DIN 14675
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DIN 14675 | |
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Bereich | Brandmeldeanlagen |
Regelt | Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb |
Kurzbeschreibung | |
Erscheinungsjahr | 2003 |
ISO |
Die DIN 14675 ist neben der VDE/DIN 0833 Teil 1 und 2 hauptverantortlich für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage.
Seit dem 1. November 2003 dürfen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von entsprechend zertifizierten Fachfirmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen, abgenommen oder regelmäßig instand gehalten werden. Betroffen hiervon sind also sowohl Fachplaner (Ing. und Planungs-Büros) als auch Facherrichter (Elektrikerbetriebe).
Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage in Phasen. Die Fachfirma für BMA (Ing.-Büro/Fachplaner oder Facherrichter), die sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll.
In folgende Phasen wird die Zertifizierung unterteilt:
- 6.1 - Planung
- 6.2 - Projektierung
- 7 - Montage und Installation
- 8 - Inbetriebnahme
- 9 - Abnahme
- 11 - Instandhaltung/Wartung
- 12 - Änderung und Erweiterung bestehender BMA (neue Phase der DIN 14675 A1)
Als Facherrichter wird meistens eine Zertifizierung nach allen Phasen angestrebt, als Fachplaner macht nur eine Zertifizierung nach den Phasen 6.1, 6.2 und 9 Sinn. Um als Planer die herstellerneutrale Planung (Erstellung der Ausschreibung) sowie die Baubegleitung und die Planung im Bestand (z.B. bei Großkunden die Erweiterung oder der Umbau) als nicht herstellerneutrale Planung anbieten zu können, ist eine Zertifizierung gemäß DIN 14675 nach den Phasen 6.1 und 6.2 zwingend erforderlich.
Um die Zertifizierung nach DIN 14675 zu erhalten, ist die vorherige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 notwendig.
[Bearbeiten] Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Die Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), werden von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung. Die technischen Aufschaltbedingungen werden ggf. auch Anschaltbedingungen genannt.
Auflistung von über 100 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.
[Bearbeiten] Hauptverantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675:
Die Ausbildung zur Fachkraft BMA nach DIN 14675 ist erforderlich. In jedem Unternehmen muss mind. eine Fachkraft nach DIN 14675 tätig sein. Die Prüfung kann nur bei einer Zertifiziergesellschaft nach DIN 14675 abgelegt werden. Die Lehrgänge werden von den BMA-Herstellern und natürlich den Zertifiziergesellschaft angeboten. Für die Phasen 6.1 und 6.2 ist eine zusätzlich Projektierungsaufgabe in der Prüfung erforderlich.
[Bearbeiten] DIN 14675 A1:
Seit Dezember 2006 ist die Änderung A1 zur Norm DIN 14675:2003-11 verfügbar. Hier sind zum ersten Mal in einer Norm die Anforderungen für die Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen definiert.