Direktzahlung
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Direktzahlungen sind Zahlungen des Bundes an die Landwirte zu deren Einkommenserhöhung. Im Gegensatz zu Subventionen sind sie an konkrete (ökologische) Auflagen gebunden. Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen z.B. im Berggebiet (Hangzulage) gibt es Direktzahlungen für "freiwillig" erbrachte Leistungen (z.B. Sömmerungsbeitrag|Sömmerungsbeiträge). Direktzahlungen sind damit u.a. ein Steuerungsinstrument, das Anreize für eine ökologische Bewirkschaftung schaffen soll.
Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab. Landwirte erhalten direkt vom Staat Geld für die Leistungen, welche sie für die Allgemeinheit erbringen. Dies sind unter anderem die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und einen Beitrag zur dezentralen Besiedelung. Zudem erhalten diejenigen Landwirte, die sich besonders für den Umwelt- und Tierschutz einsetzen, zusätzliche Direktzahlungen (insb. im Rahmen der Ökoqualitätsverordnung, ÖQV). Somit wird gewährleistet, dass auch in den reichen Industrieländern die weltweit unrentable Landwirtschaft betrieben wird. Umstritten ist in der Schweiz das Verteilsystem der Direktzahlungen (insgesamt 4,1 Milliarden Schweizer Franken), weil davon ausgegangen werden muss, dass ein signifikanter Anteil der Beiträge (ca. 900 Millionen CHF) gar nicht direkt in die Landwirtschaft gelangt, sondern direkt oder indirekt an nachgelagerte Betriebe, von der Verwaltung, von Beratern oder von landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bezogen werden.
In der Schweiz erhalten die Landwirte u.a. für bestimmte ökologische Ausgleichsflächen folgende Direktzahlungsbeiträge:
Typ 1: extensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
Typ 4: wenig intensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 650 CHF/ha; Bergzone I & II 450 CHF/ha, Bergzone III & IV: 300 CHF/ha
Typ 5: Streueflächen
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
Typ 6: Ackerschonstreifen
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 1500 CHF/ha
Typ 7A: Buntbrache
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 3000 CHF/ha
Typ 7B: Rotationsbrache
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 2500 CHF/ha
Typ 8: Hochstamm-Feldobstbäume
alle Zonen: 15 CHF/Baum
Typ 10: Hecken, Feld- und Ufergehölze
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha