Benutzer:Dr. Shaggeman/Kladde
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Diese Seite befasst sich mit der Existenzberechtigung von Artikeln über musikalische Werke (Musikalben, Singles, Lieder, Leidersammlungen, etc.).
In den Relevanzkriteren heisst es:
„Musikalische Werke und Werksammlungen (Alben, Singles, Lieder, Liederbücher/-sammlungen) weisen in der Regel keine eigenständige Relevanz auf. Ihre Relevanz ist lediglich durch die Relevanz der zugehörigen Komponisten oder Interpreten gegeben. Auf die Anlage von Einzelartikeln ist deshalb zu verzichten und die Informationen sind in den entsprechenden Künstlerartikel bzw. bei Singles und Liedern auch in den bereits ausgelagerten Artikel zum Album bzw. der Liedersammlung einzuarbeiten. Bei entsprechendem Umfang können die Informationen auch aus den jeweiligen Hauptartikeln ausgelagert werden, wenn die Informationen deutlich über Basisdaten hinausgehen. Zu Einzelwerken oder Werkssammlungen von herausragender musikalischer Bedeutung, die sich nicht eindeutig einem Künstler (oder einem anderen übergeordneten Oberthema) zuordnen lassen, können Einzelartikel angelegt werden, dabei reichen Preise oder gute Chartpositionen alleine nicht aus, um die Bedeutung zu belegen. Bei Serien von Werkssammlungen mit herausragender musikalischer Bedeutung ist bevorzugt ein Artikel zur Serie anzulegen.“
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[Bearbeiten] Was bedeutet dies nun praktisch?
- Reine Tracklisten (Titellisten) mit Erscheinungsjahr, Chartpositionen, Infoboxen und Künstler sind nicht erwünscht und werden umgehend gelöscht.
- In den meisten Fällen werden Informationen über musikalische Werke in den Artikeln zu den Künstlern untergebracht. Nur wenn sie inhaltlich mehr hergeben als die oben genannten Basisdaten und eine Auslagerung sinnvoll erscheint, sollte diese stattfinden. Beispielsweise können Besonderheiten der Entstehungsgeschichte, der Hintergründe oder der Wirkung auf die Musiklandschaft einen eigenen Artikel lohnenswert machen. Eine reine Analyse von Chartspositionen und Preisen ist jedoch nicht ausreichend.
- Es ist zwar nicht erforderlich, dass ein musikalisches Werk als Meilenstein der Musikgeschichte gelten muss, um einen gesonderten Artikel darüber zu rechtfertigen, dass aber die inhaltliche Qualität dieses Artikels entscheidend ist. Inhaltlich unbefriedigende Artikel laufen Gefahr, in den Wikipedia:Löschkandidaten gelistet und später gelöscht zu werden.
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[Bearbeiten] Texte
Das Einstellen ganzer Lied-Texte ist nicht erwünscht: neuere Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt, für gemeinfreie Texte gibt es das Projekt Wikisource. Auszüge von wenigen Zeilen sind als Kleinzitat im des Zitatrechts jedoch gestattet und zum Beleg inhaltlicher Aussagen auch zwingend erforderlich.
Die Verlinkung zu Seiten, die den Text urheberechtlich geschützter Werke wiedergeben, ist nur dann gestattet, wenn sicher zu stellen ist, dass dies auch im Rahmen des Urheberrechts stattfindet. Dafür bietet sich an, auf die Internetseite des Künstelers oder der PLattenfirma zu verlinken.
[Bearbeiten] Musikbeispiele
Musikbeispiele sind im Rahmen von Artikeln zu musikalischen Werken häufig unumgänglich. Dies kann im Moment jedoch nur in Form von Notenbeispielen geschehen, die Umsetzung dieser Beispiele als MIDI ist umstritten, wird aber geduldet. (siehe dazu auch WP:MR)
[Bearbeiten] Cover
Bei Plattencovern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und daher nicht eingestellt werden dürfen. (Ausnahme ist die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Freigabe des Covers unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation oder als gemeinfreies Werk, siehe Wikipedia:Bilder#Urheberrecht.)