Drittstaat
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Drittstaaten oder Drittländer sind Staaten, die nicht Vertragspartei oder Mitgliedstaat in einem völkervertraglichen Übereinkommen sind. Im übergeordneten Sinn bezeichnet man damit stets andere Länder als zum Beispiel das eigene.
[Bearbeiten] Beispiele
Aus Sicht der Europäischen Gemeinschaft sind typische Drittstaaten die USA, Norwegen, die Schweiz oder China, da es sich um andere Staaten als das eigene Land sowie die anderen derzeitigen EU-Mitgliedstaaten handelt. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland sind sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 Grundgesetz (GG) die folgenden Staaten: Finnland, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Tschechische Republik (vgl. Anlage I zu § 26a des Asylverfahrensgesetzes).