Eigeninitiative
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eigeninitiative nennt man allgemein die Bereitschaft des Einzelnen, die Initiative zu einer Handlung selbst zu ergreifen, wenn diese Handlung seinen eigenen Zielen und Interessen dient bzw. zur Lösung eines individuellen Problems beiträgt. Ebenso bezeichnet man die zugehörige Handlung als Eigeninitiative. Als Initiative (von lat. initium, Anfang) bezeichnet man den Anstoß zu einer Handlung oder den ersten Schritt zu eben dieser Handlung. Weiter gefasst wird der Begriff Initiative auch benutzt, um die Fähigkeit einer Person, aus eigenem Antrieb zu handeln, Entscheidungen zu fällen oder Unternehmungsgeist an den Tag zu legen, zu bezeichnen.
[Bearbeiten] Eigeninitiative in der politischen Diskussion
In der politischen Diskussion in Deutschland hat der Begriff im Zusammenhang mit der Frage der Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats eine Renaissance erfahren. Befürworter eines teilweisen Abbaus sozialstaatlicher Leistungen befürchten, die unterstellte Überfürsorglichkeit des Sozialstaats führe zum Verlust der individuellen Bereitschaft zur Eigeninitiative und damit in letzter Konsequenz zur Unmündigkeit des Bürgers. Ob der deutsche Sozialstaat allerdings tatsächlich zu freigiebig ist und die befürchteten Wirkungen auch entfaltet, ist umstritten.