Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland)
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Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören
- Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
- Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen
(§ 19 EStG - Einkommensteuergesetz)
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit errechnen sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Beispiel: Jahresbruttolohn (Einnahmen) 40.000 Euro - Werbungskostenpauschale 920 Euro = Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 39.080 Euro
Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.
Sind in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Versorgungsbezüge enthalten, bleibt davon ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.
Beispiel: Versorgungsbezüge (Einnahmen) 40.000 Euro - Werbungskostenpauschale 102 Euro - Versorgungsfreibetrag, xx % höchstens 3.000 Euro *) - Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 900 Euro *) = Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 35.998 Euro *) abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns